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Agenturgründung

Warum ich auf mein eigenes Gehalt KSK-Abgabe zahlen muss

Warum ich auf mein eigenes Gehalt KSK-Abgabe zahlen muss

18.08.2022

Generell ist die KSK, also die Künstlersozialkasse, ja für manche Leute eine gute Sache. Warum ich trotzdem ein Problem mit der KSK-Abgabe hab? Dazu gleich mehr. Erstmal bisschen Grundlagen: Was ist die KSK überhaupt?

Die KSK übernimmt für künstlerisch tätige Selbstständige, freischaffende Künstler und Publizisten den Arbeitgeberanteil für die gesetzliche Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung.

Btw: Wenn viele Selbstständige umgangssprachlich sagen, dass sie „in der KSK versichert“ sind, dann sind sie trotzdem bei den „klassischen Versicherungen“ wie DAK, Techniker etc., nur der Kostenteil, den bei Angestellten der Arbeitgeber übernimmt, wird von der KSK getragen.

Warum eigentlich in die KSK?

Vor allem die Krankenkassenkosten sind für Selbstständige in der Anfangsphase oft der größte Kostenposten. Schnell ist man da beim Höchstbetrag von monatlich knapp 900 €, will man Krankengeld, dann auch noch mehr. Da klingt es ja erstmal gut, nur noch 50 % davon zahlen zu müssen – die andere Hälfte trägt die KSK, soweit, so nachvollziehbar!

Will man in die KSK aufgenommen werden, muss man einen Antrag stellen und Einkommensnachweise erbringen. Das ist gar nicht so einfach und von Freelance-Kolleginnen weiß ich, dass es unter Umständen gar nicht so leicht ist, in den heiligen KSK-Kreis aufgenommen zu werden, weil man schnell mit der Begründung, die Tätigkeit sei nicht „künstlerisch genug“, abgewiesen wird.

Woher nimmt die KSK denn das Geld?

Die KSK finanziert sich zum Teil aus Steuergeldern, zum anderen Teil aus Abgaben, die Unternehmen bei der Nutzung von künstlerischen oder publizistischen Werken und Dienstleistungen zu leisten haben.

Konkret: Wenn eine Grafikdesignerin für ein Unternehmen ein neues Logo designt, muss das Unternehmen auf das Honorar der Grafikdesignerin die KSK-Abgabe zahlen. Nicht an die Designerin selbst, sondern gesammelt am Jahresende in einer Entgeltmeldung an die KSK. Aktuell beträgt der Abgabesatz 4,2 %, dieser wird jedes Jahr neu von der KSK festgelegt.

(Übrigens ist es dabei egal, ob die Grafikdesignerin selbst in der KSK ist oder nicht: Die Abgabe ist für alle künstlerischen Dienstleistungen zu leisten, der Fairness halber. Sonst wären Dienstleister:innen in der KSK ja automatisch benachteiligt, weil sie 4,2 % mehr kosten als Leute, die nicht in der KSK sind.)

Okay, soweit könnte man sich fragen, warum zur Hölle ich diesen Blogbeitrag schreibe, denn bisher klingt doch alles ganz sinnvoll und fair? Ja. Bisher. Jetzt kommt der eigentlicht Clou:

Warum ich auf meine eigene Arbeit KSK-Abgabe leisten muss

Vorab: Ich selbst bin nicht über die KSK versichert. Ich hab nie versucht reinzukommen, denn dann müsste ich zwingendermaßen auch in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, und das möchte ich nicht.

Außerdem versteh ich meine Arbeit auch nicht als künstlerisch, naja.

Jetzt kommen wir zum paradoxen Part dieser Geschichte:

Ich bin Geschäftsführende Gesellschafterin meiner eigenen GmbH. Ich bin also als Geschäftsführerin bei meiner eigenen Firma angestellt und beziehe einen monatlichen Lohn. Jetzt der Knaller, den ich erst nicht glauben konnte: Für die KSK bin ich damit sozusagen zwei verschiedene Personen:

  1. Die Geschäftsführer-Jenni, die in den Augen der KSK selbstständige Künstlerin ist (ok cool)
  2. Die Gesellschafterin-Jenni, die die Arbeitskraft von Geschäftsführerin-Jenni verwertet und damit natürlich auch KSK-Abgaben leisten muss

Ich will ehrlich sein: Ich dachte erst, das sei ein schlechter Scherz. Denn:

  • …würde ich einen fremden Geschäftsführer einsetzen, dann müsste ich keine Abgabe auf das Gehalt leisten.
  • …hätte ich noch Mitgesellschafter und würde selbst weniger als 50 % der GmbH-Anteile halten, dann müsste ich auch nicht zahlen.
  • …hätte ich statt nur einer GmbH auch noch eine GmbH & Co. KG gegründet, dann müsste ich ebenso keine KSK-Gebühren zahlen.
  • …wäre ich weiterhin einfach Einzelunternehmerin geblieben – richtig geraten: Auch dann müsste ich auf meine eigene Arbeitsverwertung (lol) keine Gebühren zahlen.

Weil ich aber alleine gegründet habe und in meiner eigenen Firma arbeite, zahle ich 4,2 % Künstlersozialabgabe auf mein eigenes Einkommen. lol

Auf künstlerische Dienstleistungen von Selbstständigen die 4,2 %-Abgabe zahlen? Klar, bin ich voll dafür und natürlich hab ich vorbildlichst ne Notion-Tabelle über alle Aufträge, die ich vergebe und die unter die KSK-Gebühr fallen.

Aber dass ich auf meine eigene Arbeitsleistung an mich selbst auch zahlen muss…? Nope, erscheint mir nicht gerecht. (Natürlich zahl ich trotzdem, mir bleibt ja nix anderes übrig)

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Hi, ich bin Jenni! Überraschend, ich weiß. Ich wohne derzeit in Düsseldorf, blogge schon mein halbes Leben lang, hier auf jenni.works aber erst seit August 2020.

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