Vor bald 2 Jahren hab ich mir in den Kopf gesetzt, zwei Marken anzumelden. Meinen Blognamen KuneCoco sowie den Namen meiner Social Media Agentur ROOM 707. Spoiler: Einen Markennamen konnte ich anmelden, den anderen nicht. Trotzdem darf ich beide benutzen. Außerdem sollte ROOM 707 ursprünglich ganz anders heißen. Eine andere, zu ähnliche Markeneintragung hat dies allerdings verhindert. 👀 (Uff, was ein Teaser, lel)
Warum überhaupt eine Marke anmelden?
Man kann Logos oder Wortmarken anmelden, aber auch 3D-Marken, Geruchs- und Geschmacksmarken, Tast- und sogar Hörmarken. Ich hab mich für die Anmeldung einer Wort-Bildmarke entschieden, habe also mein Logo zusätzlich zum reinen Markennamen angegeben.
Warum? Generell wollte ich ROOM 707 und KuneCoco irgendwie „besitzen“ und verhindern, dass jemand anders ebenfalls unter diesen Namen tätig wird, womöglich auch noch in den selben Beschäftigungsfeldern. Diese Beschäftigungsfelder nennt man in Markenanmeldungskreisen „NIZZA“-Klassen. Es gibt gefühlt tausende davon, in Wahrheit sind es aber nur 45 Klassen, davon 34 Waren- und 11 Dienstleistungsklassen. Aber quasi jede mögliche Dienstleistung und jedes mögliche Produkt lassen sich darunter finden. Dazu später mehr.
Es ist übrigens kein Muss, den eigenen Firmennamen als Marke anzumelden. Für sinnvoll halte ich es trotzdem. Und bevor du eine Unternehmung gründest, solltest du unbedingt checken, ob es deinen gewählten Namen schon anderweitig gibt.
Die Schritte zum Anmelden einer Marke
- Erste grobe Markenrecherche
Am besten hier beim Deutschen Patent- und Markenamt. → Hier kannst du prüfen, ob dein (oder ein ähnlich klingender) Markenname bereits geschützt ist. - Optional: Intensivere Markenrecherche
Das kannst du entweder von einem Anwalt machen lassen oder auch von speziellen Dienstleistern und mit einem Anwalt nur die Ergebnisse besprechen. - Markenanmeldung
Auch hier kannst du entweder Unterstützung eines Marken- und Patentrechtsanwalts in Anspruch nehmen (das hab ich gemacht) oder die Anmeldung im Markenregister selbst vornehmen. Die Anmeldung inkl. max. 3 NIZZA Klassen kostet online 290 € und gilt für 10 Jahre. Danach kannst du gegen eine Gebühr verlängern.
Ich also so: Einmal Markenanmeldung bitte

Weil ich in rechtlichen Belangen lieber auf Nummer sicher gehe, hab ich mich dazu entschlossen, einen Anwalt in Anspruch zu nehmen und die Markenanmeldungen nicht selbst zu machen. Das würde mich zwar zusätzlich zu den ~300 € Anmeldegebühren beim DPMA auch noch eine Anwaltsgebühr kosten, aber das war es mir schlussendlich wert.
Im Sommer 2019 war es dann soweit: Ich hatte eine Anwaltskanzlei in Düsseldorf recherchiert, einen Termin vereinbart und saß am heißesten Tag des Jahres schwitzend wie ein Schwein in einem schicken Anwaltsbüro und besprach mit der Anwältin meine Markenanmeldungswünsche und die Ergebnisse der Markenrecherche, die ich vorab woanders in Auftrag gegeben hatte.
KuneCoco: Hier stellte sich schnell raus, dass das wohl nicht klappen würde. Drei Jahre zuvor hatte nämlich jemand aus Berlin die Marke „kuneco“ angemeldet. Und damit: zu ähnlich. DAMN. Wtf, der Name, unter dem ich seit 15 Jahren ins Internet schreibe, ist geschützt??? Muss ich nun alles umbenennen? Nein, zum Glück nicht, beruhigte mich die Anwältin. Da ich nachweislich schon lange diesen Namen nutze, habe ich ein Nutzungsrecht, das mir auch niemand nehmen kann. Auch nicht Marcus S. aus Berlin. Uff.
Mein zweites Anliegen war der zukünftige Name meiner GmbH. Und hier hatte ich eigentlich einen ganz anderen Namen im Sinn, als es schlussendlich geworden ist. Eiiigentlich wollte ich meine Agentur nämlich KuneMedia nennen. Aber (vielleicht ahnst du es schon): Die Markenrecherche zeigte auch hier: Zwar gibt es nicht direkt „KuneMedia“, aber das doch recht ähnliche „Kullemedia“ eines Herrn Kulle aus dem Saarland, (Grüße an dieser Stelle!) und das auch noch in sehr ähnlichen Nizzaklassen (zu denen kommen wir gleich noch). Die Anwältin riet mir also davon ab, diesen Namen zu wählen.
Und so musste ich nochmal anderweitig kreativ werden.
Mehr Glück hatte ich dann bei ROOM 707: Hier waren keine Ähnlichkeiten in meinen gewählten und verwandten Nizzaklassen zu entdecken. YAY! Also haben wir ROOM 707 angemeldet. Natürlich dauert so etwas gefühlt eine Ewigkeit, bis der bürokratische Vorgang abgeschlossen ist und alle Anmeldungen raus sind.
Aber ja, irgendwann dann bekam ich Post der Anwaltskanzlei: Hat geklappt! Ein halbes Jahr später kam dann noch einmal Post: Ach die Widerspruchsfrist ist inzwischen abgelaufen, der Markenname ist also endgültig mir. Whoop whoop!

Was hat es jetzt mit den Nizzaklassen auf sich?
Man kann eine Marke nicht einfach für „ALLES“ anmelden. Berühmtestes Beispiel ist wohl Apple: Nur, weil Apple die Marke für Elektronik (vereinfacht gesprochen) angemeldet hat, kann ich als Apfelbauer meinen Apfelschnaps trotzdem „Apple“ nennen, wenn ich das will. Wichtig ist nur, dass es eben kein Computer oder Smartphone ist. Wie gesagt: Das ist stark vereinfacht ausgedrückt, Apple hat sich die Namensrechte sicher noch für tausend andere Dinge gesichert, aber eben nicht für jeden Gegenstand und jeden Geschäftszweig der Welt.
Bei einer Markenanmeldung musst du dich für bestimmte Kategorien entscheiden. Und diese Kategorien heißen Nizza-Klassen. Quasi jedes Produkt und jede Dienstleistung ist in irgendeiner Nizzaklasse definiert. Bis zu drei Nizzaklassen sind bei der Standard-Anmeldegebühr inklusive, für jede weitere musst du extra zahlen.
Die Nizzaklassen, in denen ich ROOM 707 angemeldet habe, sind übrigens 35, 38, 41. Was darunter alles fällt?
Dienstleistungen einer Werbeagentur; betriebswirtschaftliches und organisatorisches Social Media Management; betriebswirtschaftliche und organisatorische Social Media Beratung; Influencermarketing; Vermittlung von Verträgen für Dritte über die Erbringung von Dienstleistungen Dritter; Schaltung und Gestaltung von Online-Werbeanzeigen, insbesondere Mediaplanung; Erstellung von Werbetexten; Blogger-Qutreach-Dienste [Marketing]; Über Blogs bereitgestellte Werbe- und Marketingdienstleistungen; Marketingauskünfte im Bereich soziale Medien; Über soziale Medien bereitgestellte Werbe- und Marketingdienstleistungen; Auskünfte über Geschäftsinformationen im Bereich sozialer Medien; Verfassen von Texten für Werbezwecke
Kommunikation mittels Online-Blogs; Übermittlung von Videos, Filmen, Bildern, Texten, Fotografien, Spielen, von Usern erstellten Inhalten, Audioinhalten und Informationen über das Internet
Coaching; Schulungen; Organisation und Durchführung von Webinaren; Organisation und Durchführung von Onlinekursen; Organisation und Durchführung von Seminaren; Verfassen von Texten für Blogs; Verfassen von Texten; Elektronische Veröffentlichung von Texten; Erstellung von Texten zur Veröffentlichung; Redaktionelle Bearbeitung von geschriebenen Texten; Verfassen von Texten, ausgenommen Werbetexte; Veröffentlichung von Texten auf elektronischen Medien; Videoproduktion; Videobearbeitung; Veranstaltung von Seminaren; Durchführung von Seminaren; Organisation und Veranstaltung von Seminaren; Organisation und Durchführung von Seminaren; Organisation von Kursen und Seminaren; Durchführung von Kursen, Seminaren und Workshops; Dienstleistungen einer Künstleragentur
Übrigens bedeutet das nicht, dass ich außerhalb dieser Klassen nichts anbieten darf, es bedeutet nur, dass der Name ROOM 707 nur für diese Begriffe geschützt ist. Willst du also ein Restaurant mit dem Namen ROOM 707 eröffnen, dann kannst du das ohne Probleme tun und die Marke sogar dafür anmelden.
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